1. Adresse
TG Play
Waldfriedenstraße 64
32049 Herford
2.1 Startgeld und Zahlung
Das Startgeld beträgt 25 € pro Spieler und beinhaltet eine Getränkeflatrate (Softdrinks, Wasser, Kaffee), sowie ein Mittagessen (auf Wunsch auch vegetarisch).
Die Anmeldung ist mit dem Zahlungseingang fix. Bei einer Absage bis zum 07.02.2026 wird das Startgeld in voller Höhe zurückerstattet. Bei einer späteren Absage oder nicht erscheinen ist dies leider nicht mehr möglich. Teilnehmer, die nicht teilnehmen konnten, weil sie auf der Nachrückerliste standen, sind davon nicht betroffen.
Das Startgeld zahlt ihr bitte über den PayPal-Token unter der Adresse: https://www.paypal.com/ncp/payment/W6MMGJPC2CE6Q
+++Bitte beachtet, dass es einige Tage dauern kann, bis die Buchungen auf T3 eingepflegt sind. Nachfrage nach einem Tag sind daher nicht hilfreich! +++
2.2 Preisgelder
Die ersten 3 Plätze, sowie der Best-Painted-Award werden mit Preisen prämiert.
3. Regeln, Erweiterungen und FAQ
Alle Regeln stammen aus dem in Deutschland gültigen Regelwerk "Middle-Earth™ Tabletop- Strategiespiel Regelwerk" von Games Workshop mit Stichtag der Listenabgabe gültigen
Erweiterungen, Armeebüchern und FAQ! Die Regeln für “Legacies of Middle-Earth™” finden Anwendung auf dem Turnier.
3.1 Platten und Sonderregeln
Die Platten werden den Spielern von der Turnierleitung vor dem Spiel zugewiesen. Es wird seitens der Turnierleitung darauf geachtet, dass die Platten ähnlich gestaltet sind und die Spieler im Turnierverlauf möglichst auf verschiedenen Platten spielen.
Die Platten (48 x 48 Zoll) werden von der Turnierleitung gestaltet und dürfen von den Spielern nicht verändert werden.
Sollte es Unstimmigkeiten geben z.B. vorgegebener Marker in einem Berg, geschlossenem Gebäude o.Ä. dann sprecht uns gerne an! Grundsätzlich ist es durchaus beabsichtigt, dass an einer vorgegebenen Stelle für Marker auch mal eine Ruine oder Wald steht oder die Spielfeldmitte mit Gebäuden beengt ist, damit dem Gelände auch eine strategische Bedeutung zukommt. Ansonsten sprecht einen Schiedsrichter an.
Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind bindend und zu akzeptieren, es sei denn, der Spieler kann anhand der Regelbücher etwas anderes beweisen (Die Beweislast liegt aber in jedem Fall beim Spieler).
3.2 Armeezusammenstellung und -listen
Die Armeezusammenstellung unterliegt dem gültigen Regelwerk. Der Maximalwert von 700 Punkten darf nicht überschritten werden. Die Armee muss mindestens 3 Modelle und darf höchstens 60 Modelle enthalten.
Jeder Spieler muss eine gute und eine böse Armee mitbringen.
Die Armeeliste kann als Bild vom Tabletop-Admiral oder mit einem gängigen Armeebogen übersandt werden.
Folgendes ist zu beachten:
- Die Listen müssen alle Modelle der Armee inkl. Heldenstufe/Krieger, zugekaufter Ausrüstung/Aufwertung, Kriegstrupp und Gesamtkosten enthalten
- Name der Liste
- Auch kostenlose Upgrades müssen angegeben werden
- Die korrekte Bezeichnung der gekauften Ausrüstung (ein Kampfspeer ist keine Lanze)
- Armeeanführer
Die Armeelisten sind spätestens bis zum 07.02.26, 23:59 Uhr, der Turnierleitung per E-Mail (E-Mail) zu senden.
Bitte speichert eure Listen als PDF(!) bzw. Bild nach dem Namensschema „Armeeliste Spieler Gut/Böse“ (!) ab.
Die bei T3 angegebene Armee muss nicht der echten Liste entsprechen, es ist dem Spieler freigestellt, was er dort auswählt.
Die Turnierleitung behält sich das Recht vor, Armeelisten abzulehnen.
3.3 Bemalung und Marker
Beim Turnier besteht Bemalpflicht.
Bemalpflicht bedeutet, dass die Figuren im Tabletop-Standard bemalt sein müssen (mindestens Grundfarben, Geisterfarben für normale Miniaturen gelten nicht als bemalt!). Ebenso müssen die Bases gestaltet sein. Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass unbemalte oder teilweise bemalte Minis NICHT eingesetzt werden dürfen. Wenn ein Spieler beim Turnier mit einer Armee erscheint, die nur teilweise oder gar nicht bemalt ist, dann muss der Spieler leider mit der reduzierten Armee antreten. Ein spontanes Umstellen der Armee an den Turniertagen ist nicht erlaubt. Jeder Spieler muss drei 25mm-Marker (z. B eine gestaltete 25mm Base) mitnehmen, welche sehr gerne zum Armee-Konzept passen dürfen. Diese Marker sind für verschiedene Szenarien gedacht.
3.4. Proxys und WYSIWYG
Proxys sind beim Turnier grundsätzlich nicht erlaubt.
Heldenmodelle, die unterschiedliche Profile darstellen (z.B. Galadriel als Galadriel, Herrin des Lichts oder Legolas Grünblatt, Prinz von Düsterwald als Gefährten-Legolas) werden nicht als Proxys angesehen und sind somit erlaubt. Alternativmodelle von anderen Herstellern gelten nicht als Proxys müssen aber eindeutig als das jeweils einzusetzende Profil erkennbar sein.
Solltest du dir im Einzelfall unsicher sein, kontaktiere uns frühzeitig!
Die Einheiten müssen die nach Regelwerk gültige Optionsauswahl erfüllen und dies muss erkennbar am Modell sein.
3.5 Longshanks
Es ist geplant, zur Durchführung des Turniers Longshanks zu benutzen. Das bedeutet, dass sich die Teilnehmer bis zum Turnierstart bei Longshanks registrieren und dort ihre Armeelisten eintragen müssen.
Der Link für Longshanks wird rechtzeitig bekannt gegeben.
3.6 Allgemeine Regeln
Jeder Turnierteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er für Schäden oder sonstige Unfälle, die er verursacht, selbst verantwortlich ist und auch für den entstandenen Schaden aufkommt. Die Turnierleitung übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Unfälle! Außerdem übernimmt die Turnierleitung nicht die Verantwortung für eventuelle aufkommende Stornierungsgebühren für Hotels, Anreise oder der Gleichen, falls das Turnier aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden kann.
Minderjährige benötigen ein Einverständnis der Eltern und dürfen nur in Begleitung einer befugten Person am Turnier teilnehmen. Die schriftliche Einverständniserklärung muss vor Beginn des Turniers an die Turnierveranstalter gesendet werden. Jeder Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und Turnierutensilien (Würfel, Maßband, Regelwerke, Klebstoff, Koffer, ...) selbst verantwortlich. Mit erfolgreicher Anmeldung und Bezahlung erklären sich Teilnehmer dieser Veranstaltung damit einverstanden, dass die Organisatoren oder Dritte Fotos und Filmaufnahmen von Teilnehmern erstellen dürfen. Diese Aufnahmen können sowohl digital als auch analog veröffentlicht und verbreitet werden. Laut Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir darauf hin, dass während dieser Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese verwerten wir für Zwecke der Berichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu werden die Aufnahmen in diversen lokalen und sozialen Medien, wie z.B. Internetauftritt und unseren Social-Media-Seiten veröffentlicht.
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